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Gefahrenzulage für Exekutiv-beamte: steuerliche Behandlung

Lohnsteuer und AbgabenARD 6174/9/2011 Heft 6174 v. 27.9.2011

§ 68 Abs 1 und Abs 5 EStG - Die überwiegend im Innendienst tätigen Exekutivbeamten aufgrund der allgemein gegebenen Gefahrengeneigtheit der Tätigkeit gebührende Vergütung nach § 82 Abs 1 GehG fällt im Allgemeinen nicht unter die Steuerbefreiung für Gefahrenzulagen, sondern nur bei Nachweis einer tatsächlich nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls bestehenden Berufsgefahr.

VwGH 31. 3. 2011, 2008/15/0322

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