§ 68 Abs 1 und Abs 5 EStG - Die überwiegend im Innendienst tätigen Exekutivbeamten aufgrund der allgemein gegebenen Gefahrengeneigtheit der Tätigkeit gebührende Vergütung nach § 82 Abs 1 GehG fällt im Allgemeinen nicht unter die Steuerbefreiung für Gefahrenzulagen, sondern nur bei Nachweis einer tatsächlich nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls bestehenden Berufsgefahr.
VwGH 31. 3. 2011, 2008/15/0322