§ 35 EStG, § 4 VO über außergewöhnliche Belastungen - Für einen gehbehinderten Steuerpflichtigen stellt ein Elektromobil ein Hilfsmittel iSd § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen dar. Die Kosten für die Anschaffung eines solchen Elektromobils sind als außergewöhnliche Belastung aufgrund eigener Behinderung zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen bereits für einen Pkw ein monatlicher Freibetrag nach § 3 Abs 1 VO über die außergewöhnlichen Belastungen gewährt wird.