BGBl II 2011/295, ausgegeben am 6. 9. 2011
Mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010, BGBl II 2010/102, ARD 6103/8/2010, wurden die Rechtsgrundlagen für die Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auch von ausländischen Pensionen (Renten) präzisiert und im Hinblick auf die KrV-Beitragsbelastung der Versicherten eine „Gleichstellung“ von Auslands- und Inlandspensionen herbeigeführt (§ 73a ASVG).