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BV mit Verhaltenspflichten für Arbeitgeber - Schlichtungsstelle unzuständig

ArbeitsrechtARD 6169/4/2011 Heft 6169 v. 9.9.2011

VfGH 4. 3. 2011, B 1338/10

§ 97 Abs 1 Z 1, § 144 ArbVG - Bei einer Betriebsvereinbarung, die zum ganz überwiegenden Teil nicht das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regelt, sondern in erster Linie Verhaltenspflichten für den Betriebsinhaber festlegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG, die von der Schlichtungsstelle geregelt werden kann.

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