KV-Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe, § 21a Abs 3 BUAG - Arbeitnehmer, die lediglich die vereinbarte Dauer der Lehrzeit absolviert, die Lehrabschlussprüfung aber nicht erfolgreich abgelegt haben, sind im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe nicht als „Facharbeiter“ einzustufen.
VwGH 16. 3. 2011, 2008/08/0096