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Kein Schadenersatzanspruch bei diskriminierender Entlassung nach alter Rechtslage

DiskriminierungARD 6167/5/2011 Heft 6167 v. 2.9.2011

§ 12 Abs 7 GlBG idF BGBl I 2005/82 - Nach der bis 31. 7. 2008 geltenden Rechtslage bestand im Fall einer diskriminierenden Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (hier: Entlassung als Reaktion auf die Beschwerde einer Kellnerin nach einer sexuellen Belästigung durch einen Gast) keine Anspruchsgrundlage für beendigungsbedingte Schadenersatzansprüche. § 12 Abs 7 GlBG idF BGBl I 2005/82 sah als Sanktion nur die Anfechtung der Beendigungserklärung vor.

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