§ 34 Abs 9 EStG - Kann auf die seitens des Kindergartens als Bestandteil seines Angebots verabreichten Mahlzeiten (Jausen/Mittagessen) nicht verzichtet werden, sind die Verpflegungsaufwendungen als Kinderbetreuungskosten anzusehen und der Differenzbetrag zwischen den ausgewiesenen Essenskosten und der Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
UFS Wien 3. 3. 2011, RV/3830-W/10