UFS Graz 3. 5. 2011, RV/0848-G/08
§ 19 EStG - Trifft ein Steuerpflichtiger eine Vorausverfügung über einen Geldbetrag, der ihm erst in Zukunft zukommen soll, so ist ihm dieser Geldbetrag in dem Zeitpunkt zugeflossen, in dem der Geldbetrag der im Voraus bestimmten Verwendung zugeführt wird (vgl VwGH 14. 12. 1988, 87/13/0030, ARD 4055/12/89).