§ 9 Abs 8 UmgrStG - Die im dritten Satz des § 9 Abs 8 UmgrStG vorgesehene Verknüpfung mit § 46 Abs 1 EStG wird als verfassungswidrig aufgehoben; folglich ist die Anrechnung von Mindest-KöSt einer umgewandelten Kapitalgesellschaft bei den vormaligen Gesellschaftern (natürlichen Personen) nicht mehr nachrangig gegenüber Einkommensteuervorauszahlungen, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer.
VfGH 30. 6. 2011, G 15/11