§ 28 AZG, Art 15 VO (EWG) 3820/85 , Art 15 VO (EWG) 3821/85 - Gemäß Art 15 Abs 2 VO (EWG) 3820/85 [über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr] hat der Arbeitgeber regelmäßig zu überprüfen, ob seine Lenker ua die Bestimmungen der Kontrollgeräte-VO (= VO (EWG) 3821/85 ) einhalten. Begeht ein Lenker zwei Verstöße gegen Verpflichtungen aus dieser Verordnung (hier: Entnahme des Schaublatts vor dem Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Unterlassung der Eintragung bestimmter Daten auf dem Schaublatt), ist auch von zwei Übertretungen des Arbeitgebers nach Art 15 Abs 2 VO (EWG) 3820/85 auszugehen, die beide jeweils mit einer Geldstrafe zu ahnden sind.