§ 273 Abs 2 ASVG - Controller und Kostenrechner sind auf Bürotätigkeiten in der Fakturierung, die eigenständig ausgeübt werden, verweisbar. Sowohl die bisherige Tätigkeit als auch die in Betracht kommende Verweisungstätigkeit umfassen ein eigenständiges Arbeiten mit zuvor gesammelten Daten und Zahlen unter Einsatz einer EDV; die Verweisungstätigkeit stellt somit im Vergleich zur bisherigen Tätigkeit keine deutlich untergeordnete Tätigkeit dar. Eine gewisse Einschränkung an selbstständiger bzw eigenverantwortlicher Tätigkeit muss der Versicherte aber auch beim Tätigkeitsschutz nach § 273 Abs 2 ASVG iVm § 255 Abs 4 ASVG hinnehmen.