§ 23 AngG, § 34 Abs 2 KVI - Nach dem Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) erhöht sich der Abfertigungsanspruch von definitiv gestellten Angestellten um 50 %, 100 % oder 150 %. Diese „Erhöhung“ betrifft das zeitliche Ausmaß der gesetzlichen Abfertigung, sodass sich bei einem gesetzlichen Ausmaß der Abfertigung von 12 Monaten der abgedeckte Abfertigungszeitraum auf 18 Monate, 24 Monate oder 30 Monate erhöht.