UFS Wien 13. 5. 2011, RV/2843-W/08
§ 41 FLAG, § 122 WKG - Werden dem Verrechnungskonto eines an einer GmbH zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer Beträge für seine Geschäftsführertätigkeit gutgeschrieben, ist mangels Zahlungsunfähigkeit der GmbH von einem entsprechenden Zufluss auszugehen und sind die betreffenden Beträge in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einzubeziehen. (Bescheid abgeändert)