LGBl für Kärnten 2011/67, ausgegeben am 26. 7. 2011
Durch eine Änderung der Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010 wird für die Sommersaison 2011 (1. 5. 2011 bis 30. 9. 2011) die Ausnahme für den Verkauf von Waren des Touristenbedarfs mit Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in den Saisonorten der Anlage A ganz allgemein auf den „Verkauf von Waren“ ausgedehnt.