§ 203 ASVG - Hat das Arbeits- und Sozialgericht erster Instanz in einem Verfahren auf Gewährung einer Versehrtenrente die medizinische Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter Bezugnahme auf das medizinische Sachverständigengutachten mit einem bestimmten Prozentsatz festgestellt, ist das Berufungsgericht nicht befugt, von dieser Feststellung ohne Durchführung einer Beweiswiederholung abzugehen und die medizinische MdE mit einem anderen Wert festzustellen.