§ 1 Abs 1 KautSchG - Hat sich ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer zur Sicherstellung eines zur Errichtung der Filiale aufgenommenen Kontokorrentkredits und damit zur Absicherung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs ein Inhabersparbuch unter Bekanntgabe des Losungsworts aushändigen lassen, stellt dies einen klassischen Verstoß gegen § 1 und § 3 Kautionsschutzgesetz dar. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf Herausgabe seines aufgrund eines nichtigen Rechtsgeschäfts übergebenen Sparbuchs, und zwar ungeachtet dessen, dass die Bank in der Zwischenzeit ein Pfandrecht an dem Sparbuch erworben hat.