§ 1 Abs 1 und Abs 2 BPG - Auf Betriebspensionszusagen in Form direkter Leistungszusagen an Fremdgeschäftsführer einer GmbH, die nicht an der Gesellschaft beteiligt, sondern als Arbeitnehmer angestellt sind, ist das BPG zur Gänze anzuwenden, weil § 1 Abs 2 BPG den Geltungsbereich des Abs 1 nicht einschränkt, sondern partiell erweitert.
OGH 26. 4. 2011, 8 ObA 14/10g