vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Ansprüchen im Falle der rückwirkenden Aufhebung der Rechtsgrundlage

ArbeitsrechtARD 6155/4/2011 Heft 6155 v. 13.7.2011

§ 1478 ABGB, § 5 Abs 8 BThPG idF BGBl I 1998/123 - Die Verjährung der nach dem BThPG zustehenden Ruhegenussraten beginnt mit der Fälligkeit der einzelnen Raten zu laufen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass später die für die Berechnung der Pensionshöhe maßgebliche Bestimmung (hier: § 5 Abs 8 BThPG idF BGBl I 1998/123) vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben wird und (über den Anlassfall hinaus) auf alle früher verwirklichten Tatbestände nicht mehr anzuwenden ist. Der Ruhegenussempfänger hätte nämlich selbst bereits ab Kenntnis der benachteiligenden Regelung über die Pensionshöhe sowohl Anlass als auch Möglichkeit gehabt, seine Ansprüche durch Feststellungs- bzw Leistungsklage geltend zu machen und sich dabei auf die Verfassungswidrigkeit des Eingriffs zu berufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte