§ 8 Abs 1 Z 2 KBGG - Für die Frage, ob durch eine selbstständige Erwerbstätigkeit neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, sind in den Gesamtbetrag der maßgeblichen Einkünfte iSd § 8 Abs 1 Z 2 KBGG auch im Ausland erzielte Erwerbseinkünfte (hier: als Musikerin) einzubeziehen, auch wenn sie aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen im Inland nicht steuerpflichtig sind, aber im Rahmen der Gesamteinkommensermittlung für die Progressionsberechnung herangezogen werden.