§ 162 Abs 3 ASVG - Im Hinblick auf den Charakter des Wochengeldes als Entgeltersatzleistung ist wesentliche Voraussetzung für die Einrechnung eines Geld- oder Sachbezugs in die Bemessungsgrundlage, dass der Versicherten dieser Bezug nicht ohnedies zugute gekommen ist. Hat daher eine Versicherte im maßgeblichen Zeitraum für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Höhe des Wochengeldes vom Arbeitgeber gewährte „stock options“ ausgeübt, ist der daraus resultierende Vorteil nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, weil sie diese Vorteile - unabhängig vom Beschäftigungsverbot - ohnedies lukriert hat.