§ 2, § 5 EFZG - Wird ein Arbeiter während eines Krankenstandes vom Arbeitgeber gekündigt, behält er gemäß § 5 EFZG seinen Anspruch auf Ausschöpfung des nicht verbrauchten Kontingents an Entgeltfortzahlung aus dem laufenden Arbeitsjahr. Für den Fall, dass der Krankenstand in ein fiktives neues Arbeitsjahr hineinreicht, das erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt, entsteht jedoch kein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 2 Abs 1 EFZG.