VwGH 24. 11. 2010, 2007/08/0204
§ 15 Abs 3 AlVG - Die Anwartschaft für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld verlängert sich gemäß § 15 Abs 3 AlVG ua um Zeiträume, in denen der Arbeitslose im Inland Krankengeld bzw Wochengeld bezogen hat oder in einer Heil- oder Pflegeanstalt untergebracht gewesen ist (Z 1) oder nach Erschöpfung des Anspruchs auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich arbeitsunfähig gewesen ist (Z 2).