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Erstreckung der Rahmenfrist bei Arbeitsunfähigkeit

ArbeitslosenversicherungARD 6145/13/2011 Heft 6145 v. 27.5.2011

VwGH 24. 11. 2010, 2007/08/0204

§ 15 Abs 3 AlVG - Die Anwartschaft für die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld verlängert sich gemäß § 15 Abs 3 AlVG ua um Zeiträume, in denen der Arbeitslose im Inland Krankengeld bzw Wochengeld bezogen hat oder in einer Heil- oder Pflegeanstalt untergebracht gewesen ist (Z 1) oder nach Erschöpfung des Anspruchs auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich arbeitsunfähig gewesen ist (Z 2).

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