VwGH 16. 2. 2011, 2008/08/0028
§ 12 Abs 3 lit h AlVG - Gemäß § 12 Abs 3 lit h AlVG gilt nicht als arbeitslos, wer beim selben Dienstgeber eine Beschäftigung aufnimmt, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 ASVG nicht übersteigt, es sei denn, dass zwischen der vorhergehenden Beschäftigung und der neuen geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mindestens 1 Monat gelegen ist.