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Kein Arbeitslosengeld bei Wechsel in geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

ArbeitslosenversicherungARD 6145/12/2011 Heft 6145 v. 27.5.2011

VwGH 16. 2. 2011, 2008/08/0028

§ 12 Abs 3 lit h AlVG - Gemäß § 12 Abs 3 lit h AlVG gilt nicht als arbeitslos, wer beim selben Dienstgeber eine Beschäftigung aufnimmt, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 ASVG nicht übersteigt, es sei denn, dass zwischen der vorhergehenden Beschäftigung und der neuen geringfügigen Beschäftigung ein Zeitraum von mindestens 1 Monat gelegen ist.

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