UFS Wien 8. 3. 2011, RV/3964-W/10
§ 33 Abs 4, § 106 Abs 1 EStG - Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht bei einer Lebensgemeinschaft nur dann zu, wenn einem der beiden Partner für mehr als 6 Monate der Kinderabsetzbetrag für mindestens ein Kind gewährt wurde (§ 33 Abs 4 Z 1 EStG iVm § 106 Abs 1 EStG).