§ 296 Abs 4 ASVG - Führt eine rückwirkend zuerkannte Invalidenrente des Schweizer Versicherungsträgers dazu, dass die dem österreichischen Versicherten ausbezahlte Ausgleichszulage nicht in dieser Höhe gebührte, ist die Pensionsversicherungsanstalt berechtigt, den Überbezug an Ausgleichszulage gegen die ausländische Pensionsnachzahlung aufzurechnen. Wird dem Versicherten zusätzlich zu seiner Schweizer Invalidenrente eine Kinderrente für sein Kind ausbezahlt, handelt es sich bei dieser Kinderrente um einen Teil der Pensionsnachzahlung, gegen den der Überbezug an Ausgleichszulage ebenfalls aufgerechnet werden kann.