§ 1 Abs 3 Z 5 IESG, RL 80/987/EWG - Während bei einer Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang die übernommenen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Haftung des Betriebserwerbers nach § 6 AVRAG keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt haben, bestehen die Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob auch der Veräußerer insolvent ist. Die gegenteilige, in OGH 19. 9. 2002, 8 ObS 119/02m, vertretene Auffassung wird nicht aufrechterhalten.