OLG Linz 5. 11. 2010, 11 Ra 95/10k
→ außerordentliche Revision zurückgewiesen durch OGH 28. 2. 2011, 9 ObA 9/11f
§ 32 Abs 2 lit b VBG - Nach dem im vorliegenden Fall anzuwendenden Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz kann ein Vertragsbediensteter der Gemeinde, dessen Dienstverhältnis ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, gekündigt werden, wenn er sich für eine „entsprechende Verwendung“ als gesundheitlich ungeeignet erweist; dieser Kündigungsgrund entspricht damit der Kündigung nach § 32 Abs 2 lit b VBG.