VwGH 2. 7. 2010, 2006/09/0234
§ 4 Abs 6 Z 2 AuslBG - Gemäß § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG dürfen nach Überschreitung festgelegter Landeshöchstzahlen weitere Beschäftigungsbewilligungen nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs 1 bis Abs 3 AuslBG vorliegen und die Beschäftigung des Ausländers im Hinblick auf seine fortgeschrittene Integration geboten erscheint.