UFS Klagenfurt 16. 2. 2011, RV/0015-K/10
§ 16 Abs 1 Z 10, § 20 EStG - Die Aufwendungen einer diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester für die Teilnahme an der Grundstufe „Kreativtraining“ der Weiterbildung zur Mal- und Gestaltungstherapie stellen keine abzugsfähigen Fortbildungskosten dar: