§ 16 Abs 1 Z 6 EStG - Wenn ein bei 2 Arbeitgebern teilzeitbeschäftigter Steuerpflichtiger an 3 Tagen in der Woche die erste Arbeitsstätte aufsucht und nur an 2 Tagen in der Woche - und somit nicht überwiegend im Kalendermonat - zu seiner zweiten Arbeitsstätte fährt, steht ihm kein zusätzliches Pendlerpauschale für das zweite Dienstverhältnis zu.
VwGH 31. 3. 2011, 2007/15/0147