BGBl II 2011/136 und BGBl II 2011/137
1. Land- und Forstwirtschaft
→ Verordnung des BMASK für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Forstwirtschaft; BGBl II 2011/136, ausgegeben am 28. 4. 2011
Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 4.700 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.