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Befristete Beschäftigung von Ausländern

Neue VorschriftenARD 6138/3/2011 Heft 6138 v. 4.5.2011

BGBl II 2011/136 und BGBl II 2011/137

1. Land- und Forstwirtschaft

→ Verordnung des BMASK für die befristete Beschäftigung von AusländerInnen in der Land- und Forstwirtschaft; BGBl II 2011/136, ausgegeben am 28. 4. 2011

Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von bundesweit insgesamt 4.700 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.

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