OGH 30. 11. 2010, 10 ObS 160/10t
§ 273 Abs 1 ASVG - Ein Versicherter, der seit 1976 im landwirtschaftlichen Bereich als Außendienstmitarbeiter für Futtermittel tätig war, ist nicht berufsunfähig iSd § 273 Abs 1 ASVG, wenn er aufgrund seines medizinischen Leistungskalküls noch als Außendienstmitarbeiter in anderen Branchen tätig sein kann (Vertrieb bestimmter Waren wie Kosmetika, Kunststoffwaren, Reinigungsgeräte usw).