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Kein Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller

Lohnsteuer und AbgabenARD 6136/10/2011 Heft 6136 v. 22.4.2011

§ 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG - Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Fahrrädern mit (Hilfs-)Motor bzw Selbstbalance-Rollern stehen, gelten gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Sie sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Info des BMF 15. 4. 2011, SZK-010219/0103-USt/2011

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