BGBl III 2011/51 und III 2011/52, ausgegeben am 11. 4. 2011
Im Bundesgesetzblatt wurden ein Abkommen mit Montenegro über soziale Sicherheit und eine Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens veröffentlicht, die beide mit 1. 6. 2011 in Kraft treten. Das Abkommen bezieht sich auf die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung (ausgenommen die SV der Notare) und auf das Arbeitslosengeld.