Verordnung des BMASK, mit der die BauV geändert wird
BGBl II 2011/3, ausgegeben am 10. 1. 2011
Neben einer Änderung des Titels der BauV auf „Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen (Bauarbeiterschutzverordnung - BauV)“ wird der Geltungsbereich gewisser Bestimmungen auch auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf auswärtigen Arbeitsstellen iSd § 2 Abs 3 letzter Satz ASchG ausgedehnt (ua betreffend Schutzmaßnahmen bei Absturzgefahr, Anforderungen und Maßnahmen bei Erd- und Felsarbeiten sowie bei Arbeiten auf Dächern und an Schornstein- und Feuerungsanlagen). Weiters wird die Schutzbestimmung für Bau- und Erhaltungsarbeiten auf Straßen mit Fahrzeugverkehr neu gefasst.