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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2011

SozialversicherungARD 6108/7/2011 Heft 6108 v. 14.1.2011

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion

Selbstbehalte

Aufgrund der automatischen Anpassung der veränderlichen Werte ergeben sich für das Jahr 2011 folgende Selbstbehalte in der Krankenversicherung:

Service-Entgelt für die e-card (§ 31c ASVG)

10,00

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

8,44

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

5,10

 

Die Rezeptgebühr wird mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person gedeckelt.

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt auf Antrag, monatlich:

 

- für Alleinstehende

793,40

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.189,56

 

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen:

  
 

- für Alleinstehende

912,41

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.367,99

 

zusätzlich für jedes Kind

122,41

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG):

 

10 % der Kosten, mindestens

28,00

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Kosten, mindestens jedoch € 84,00 (bei Kindern € 28,00). Die Kosten für Dreistärkengläser (Gleitsicht- und Trifokalgläser) werden von der GKK nicht übernommen.

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegstag
(§ 154a Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

 

- bis zu einem Bruttoeinkommen von € 793,40 monatlich

0,00

 

- ab einem Bruttoeinkommen von € 793,41 bis € 1.374,78

7,00

 

- ab einem Bruttoeinkommen von € 1.374,79 bis € 1.956,17

12,00

 

- ab einem Bruttoeinkommen von € 1.956,18

17,00

 

Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation sind höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

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