LGBl für Wien, NÖ, Kärnten und Salzburg
Folgende Bestimmungen für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft wurden in letzter Zeit in den einzelnen Bundesländern geändert:
Wien
Änderung der Wiener Arbeitsmittelverordnung in der Land- und Forstwirtschaft (Wr AM-VO Land- und Forstwirtschaft), LGBl für Wien 2010/62. Durch die Novelle werden ua die Bestimmungen über Ergonomie und Steuersysteme von Arbeitsmitteln sowie über Ein- und Ausschaltvorrichtungen und Not-Halt-Befehlsgeräte neu gefasst. Neu eingefügt werden Vorschriften über Arbeitsplätze auf selbstfahrenden Arbeitsmitteln und deren Überroll- und Kippschutz.