Erlass des BMF vom 22. 12. 2010, BMF-010219/0324-VI/4/2010
Mit Stand 1. 1. 2011 wurde nun in der Findok die Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer veröffentlicht, das sind Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG).