Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wird die Reverse Charge-Regelung im Baugewerbe auf die Reinigung von Bauwerken ausgedehnt. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise teilt das BMF im Folgenden seine Rechtsansicht zu dieser Änderung des § 19 Abs 1a UStG mit.
Information des BMF vom 22. 12. 2010, BMF-010219/0321-VI/4/2010