Verordnung des BMASK, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Arbeiten im Tagbau (Tagbauarbeitenverordnung - TAV) erlassen und die BauV geändert wird
BGBl II 2010/416, ausgegeben am 13. 12. 2010
Die neue TAV gilt für Arbeitsstätten und auswärtige Arbeitsstellen iSd ASchG, die dem Aufsuchen oder Gewinnen fester mineralischer Rohstoffe obertage und dem Aufbereiten dieser mineralischen Rohstoffe obertage dienen; ebenfalls umfasst sind damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten im Zuge des Betriebes, der Instandhaltung und der Wartung von untertägigen und unterirdischen Förderanlagen und -einrichtungen (zB Sturzschächte und Förderstrecken, unterirdische Abzugseinrichtungen und Tunnel). Die Verordnung enthält ua Vorschriften über die fachkundige Leitung, Alarmsysteme, Flucht- und Rettungsmittel sowie spezielle (Arbeitnehmerschutz-)Bestimmungen für den Tagbau, wie zB betreffend Tagbauböschungen, Arbeitsetagen, Abraum und Halden.