§ 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 2 lit a EStG - Aufwendungen für den FH-Masterstudiengang „Angewandtes Wissensmanagement“ stellen für den Leiter einer Hauptschule Werbungskosten dar.
UFS Wien 10. 8. 2010, RV/0692-W/10
Sachverhalt: Der Berufungswerber ist Direktor einer Hauptschule und Gemeindevorstand in einer burgenländischen Gemeinde. Als Werbungskosten machte er für das Jahr 2008 uA Aufwendungen für Fortbildung im Zusammenhang mit dem Fachhochschulstudiengang „Master Angewandtes Wissensmanagement“ bei der Fachhochschul-Studiengänge Burgenland GmbH geltend.