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Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 6102/1/2010 Heft 6102 v. 14.12.2010

BGBl II 2010/399, ausgegeben am 7. 12. 2010

Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2011 für das Verfahren erster Instanz € 235,- bzw € 410,- und für das Berufungsverfahren € 410,-.

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