BGBl II 2010/399, ausgegeben am 7. 12. 2010
Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2011 für das Verfahren erster Instanz € 235,- bzw € 410,- und für das Berufungsverfahren € 410,-.