Art 24 6. MwSt-RL, Art 283 MwStSys-RL, § 6 Abs 1 Z 27 UStG - Die Sonderregelungen der 6. MwSt-RL und MwStSys-RL, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, den in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Kleinunternehmen eine Mehrwertsteuerbefreiung mit Verlust des Vorsteuerabzugs zu gewähren, diese Möglichkeit aber hinsichtlich der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Kleinunternehmen ausschließen, sind im Hinblick auf deren Ziele (Steuerkontrolle und Verwaltungsvereinfachung) mit der Dienstleistungsfreiheit des Art 49 EG vereinbar. Der zu berücksichtigende Jahresumsatz ist derjenige, der in dem Mitgliedstaat erzielt wird, in dem das Unternehmen ansässig ist.