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Kammerumlagen 2011

Neue VorschriftenARD 6101/9/2010 Heft 6101 v. 7.12.2010

Keine Änderungen gegenüber 2010

WKO 2. 12. 2010

Kammerumlage II

Der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gemäß § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt für das Jahr 2011 unverändert

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