BGBl II 2010/389, ausgegeben am 2. 12. 2010
Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl II 1995/279 idF zuletzt BGBl II 2010/174, wird nun die Frist für Erstattungsanträge betreffend Erstattungszeiträume des Jahres 2009 bis 31. 3. 2011 verlängert (zur Vorinformation des BMF siehe bereits ARD 6086/11/2010).