Nach langer Begutachtung hat das BMF nun die Verrechnungspreisrichtlinien 2010 veröffentlicht, die - im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise - einen Auslegungsbehelf zur Handhabung des Fremdvergleichsgrundsatzes darstellen. In die 125 Seiten und 391 Randzahlen dieser neuen Richtlinien sind zahlreiche EAS-Auskünfte des BMF eingeflossen und ein erklärtes Ziel der VPR 2010 ist es, ungerechtfertigten Gewinnverlagerungen in das Ausland entgegenzutreten (so Rz 370 VPR 2010).