§ 4 KBGG-Härtefälle-Verordnung idF BGBl II 2004/91 - Ausgehend davon, dass der Gesetzgeber Karenzgeldbezieher hinsichtlich der Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeldbeziehern gleichstellen wollte, erscheint es sachlich nicht gerechtfertigt, dass die Anhebung des Überschreitungsprozentsatzes durch BGBl II 2004/91 nur für Geburten nach dem 31. 12. 2001 gilt. Der OGH stellt daher den Antrag an den VfGH auszusprechen, dass die Wortfolge „und gilt für Geburten nach dem 31. Dezember 2001“ in § 4 der KBGG-Härtefälle-Verordnung idF BGBl II 2004/91 gesetzwidrig war.