Erlass des BMF vom 19. 10. 2010, BMF-010103/0188-VI/2010 (BAO-Protokoll 2010)
Sachverhalt: Ein Geschäftsführer wird zur Haftung nach § 9 BAO herangezogen. Das Haftungsverfahren befindet sich im Berufungsverfahren. Zwischenzeitig wird der Geschäftsführer rechtskräftig wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung verurteilt.