VwGH 22. 4. 2010, 2007/09/0278
§ 28 AuslBG, § 9, § 44a VStG - Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer als Obmann eines Vereins wegen der Beschäftigung eines Ausländers durch den Verein ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung nach § 28 AuslBG zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies wurde vom VwGH gleich aus mehreren Gründen für rechtswidrig erachtet: