Erlass des BMF vom 7. 10. 2010, BMF-010219/0247-VI/4/2010 (USt-Protokoll 2010)
Ein Unternehmer errichtet im Jahr 2007 ein Gebäude, um dieses zu 91 % unternehmerisch (und zwar betrieblich, zur Erzielung steuerpflichtiger Umsätze) und zu 9 % zu privaten Wohnzwecken zu nutzen.